Guten Tag.Mir wurde meine Wohnung Fristlos gekündigt.Als Begründung wurde der § 543 BGB herangezogen.Eine weiterführung des Mietverhälnisse sei der Eigentümerin nicht zuzumuten.Im einzelnen:Es gibt 200 Euro Mietschulden,die durch Unterzahlung der Monatsmieten 09.2007-12.2007 entstanden sind,was den Tatsachen entspricht.Desweiteren soll ich 780 Euro dür einen Wasserschaden bezahlen,der durch ein grosses Loch im Abwasserschlauch der Geschirrspülmaschine entstanden ist.Die Maschine ist Bestandteil der Küche ,die in der Wohnung ist.Beim ersten Probelauf,ich war gerade 2 Stunden eigezogen entstand der Schaden,also wurde mir eine Kaputte Maschine übergeben und ich weigere mich die Rechnung zu bezahlen.Weiter wird mir vorgeworfen,das meine Wohnung von der Stromzufuhr abgeschnitten ist und ich somit nicht ausreichend heizen kann.Richtig ist,das ich lediglich den Nachtstrom abbestellt habe(Nachtspeicherheizung),weil mir die Kosten zu Hoch waren.An den normalen Haushaltsstrom bin ich weiterhin angeschlossen.Ich heize mit einem Heizlüfter und einem mobilen Heizkörper.Ich sorge auch für ausreichend Lüftung,so dass es keinen Schimmel.Feuchtigkeit oder andere Schäden in meiner Wohnung gibt.Mir ist klar,dass ich dazu verpflichtet bin zu heizen,aber kann der Vermieter auch vorschreiben wie?Das Wasser ist in meiner Wohnung abgestellt.Mir mit vorgeworfen,das ich die Verblombung von der Wasseruhr entfernt habe und jetzt unrechtmäsig Wasser verbrauche.Richtig ist,das die Verblombung weiterhin intakt ist und ich kein Wasser verbrauche.Weiter wird als Grund angegeben,das ich der Treppenhausreinigung nicht nachkomme oder nicht ausreichend.Reicht das für eine Fristlose Kündigung und muss ich innerhalb von 10 Tagen ausziehen(17.10)Die meisten Anschuldigungen entsprechen nicht den Tatsachen,auch wird die Miete immer Pünktlich überwiesen.Was kann ich tun und wie soll ich mich verhalten.Mit freundlichen Grüssen.L.