Meine Frage ist nun: Nachdem alle bisherigen Absprachen, Maßnahmen und Mietminderungen nach mündlicher Absprache mit unterschiedlichen Zeugen liefen, möchten wir nun einen offiziellen Weg bei der Kündigung beschreiten und keine Fehler zu unseren Ungunsten machen. 1.Wie sollten wir korrekt vorgehen, um so schnell wie möglich die außerordentliche Kündigung (wegen verhinderter Nutzungsmöglichkeit der Räume oder wegen Unzumutbarkeit) durchsetzen zu können und so bald wie möglich auszuziehen? ... Der Gestank geht einem nicht mehr aus der Nase, Kunden können dort nicht mehr empfangen werden.) 2.Ist es problemlos möglich, in die außerordentliche Kündigung auch den kleineren (vom Gestank unbeteiligten) Besprechungsraum einzubeziehen, den wir später hinzugemietet haben?