Konventionalstrafe zulässig
Mein Mieter hat die Zahlungsfrist für die Kaution verstreichen lassen und behauptet jetzt, daß er diese nur ratenweise zahlen kann. Ich würde mich darauf einlassen, wenn ich mit ihm eine Vereinbarung treffen könnte wonach eine weitere Verletzung seiner Zahlungsverpflichtung eine Konventionalstrafe in gleicher höhe vorsieht also 700 EUR Kaution plus 700 EUR Konventionalstrafe bei Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten. Ist das zulässig?