Kündigung per Einschreiben mit Rückschein nicht abgeholt
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Guten Tag, ich habe in einem Schreiben vom 23.03.2012 meine Wohnung zum 30.06.2012 per Einschreiben (nicht mit Einwurf) gekündigt und habe außerdem an diesem Tag meinem Vermieter per e-mail über meinen bevorstehenden Auszug informiert. Kurze Zeit später hat mein Vermieter meine e-mail beantwortet und er sei damit einverstanden. Den Einschreibebrief konnte ich allerdings zwei Wochen später bei der Post abholen da er nicht zugestellt werden konnte, da der Empfänger bis zum 15.04.2012 in Urlaub war.