Wie kann ich dem Vermieter gegenüber argumentieren, falls ich diese Schönheitsreparaturen nicht ausf
vom 18.3.2011
50 €
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Ferner hat der Mieter zerbrochene Innen- und Aussenscheiben in den Mieträumen auf eigene Kosten zu ersetzen. 3. Kommt der Mieter den von ihm übernommenen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung und fristsetzung nicht nach, so kann der Vermieter die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen. ... Der Mieter trägt die Kosten der Reperatur der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen sowie der Fenster- und Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reperatur 77 Euro und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten enstehende Aufwand 154 Euro, höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Netoomiete, nicht übersteigen.