Besuchsregelung beim Zeitmietvertrag
vom 18.4.2011
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Mietvertrag: Zeitmietvertrag Vermieter:xxxxx Mieter:xxxx Zwischen den Parteien wird auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Regelungen folgender Zeitmietvertrag geschlossen: 1.)