Vermieterin droht Hausfriedensbruch zum 15.05.2012 um 18:30 Uhr an.
beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Bei Begleichung aller Zahlungsrückstände bis zum 19.4.12tritt statt der fristlosen Kündigung die ordentliche Kündigung des Mietvertrages zum 31.7.12 in kraft. 2. ich Antworte in dem ich den Gesetzestext des StGB § 123 Hausfriedensbruch zu Ihr per Einschreiben mit Rückschein sende und ihr sage, dass ich die Wohnung nicht zum 30.04.12 räumen werde. ... AN DIESEM TAG WERDE ICH UM 18:30 UHR IN DIE WOHNUNG KOMMEN, UM SIE VON IHNEN ZU ÜBERNEHMEN. ... Sie schreibt einfach: AN DIESEM TAG WERDE ICH UM 18:30 UHR IN DIE WOHNUNG KOMMEN, UM SIE VON IHNEN ZU ÜBERNEHMEN.