Sachbestand: 12.11.07 1.Abmahnung(von mir) an die Mieterin mit dem Hinweis auf Kündigung, falls keine Änderung des zu beanstandenden Verhaltens eintritt, wegen -dreimaliger verspäteter Mietzahlung (1 bis 2 Wochen) -gravierender Verletzung bzw. ... -weiterhin gravierender Verletzungen der Hausordnung Ich bitte um Beantwortung folgender 2 Fragen: 1.Ist eine, heute ausgesprochene, fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung gerechtfertigt? ... Für diese Vermutung sprechen: -Keinerlei Reaktion auf meine Bitte um Information, ob es sich bei dem zugezogenen Mann um einen Untermieter oder den Lebenspartner handelt, wobei mietvertraglich festgelegt ist, dass ungenehmigte Untervermietung eine fristlose Kündigung nach sich zieht.