Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen?
vom 22.7.2009
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich habe einen Zeitmietvertrag ohne Fortsetzungsmöglichkeit gemäß §575 BGB für ein Einfamilienhaus abgeschlossen. Der Mietvertrag läuft eine bestimmte Dauer von 3 Jahren. Besteht für mich die Möglichkeit, diesen Vertrag vorzeitig mit einer 3-monatigen Frist zu kündigen?