Schönheitsreparaturen beim Auszug
vom 26.6.2010
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Handelt es sich um eine Abnutzung oder einen Schaden? ... Schäden reduzieren? ... Die Schönheitsreparaturen unfassen sämtliche Anstriche sowie das Tapezieren innerhalb der Wohnung, insbesondere das Anstreichen, Kalken oder Tapezieren der Wände und Decken und den Innenstrich der Fenster, das Streichen der Türen, Heizkörper, Versorgungsleistungen sowie sämtliche anderen Anstriche innerhalb der Wohnung einschließlich der Fußböden.