Mehrfamilienhaus Gemeinschaftseigentümer Teilung beantragt
vom 10.4.2024
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi / Nürnberg
Die Wohnung, in der ich gerade wohne, wird nach Aufteilung meinem Bruder gehören. Meine Schwester bleibt in der Wohnung, in der sie seit 40 Jahren wohnt. Ich ziehe in die momentan leerstehende Wohnung, in der meine Eltern gewohnt haben.