.: Hinsichtlich des Theaters erlaube ich mir, wegen der heutigen Recherche ihnen ein paar Urteile zwecks Prüfung zu geben, falls es akut wird. ... Zum Thema Vorauszahlungen in der Sache bitte ich fogendes u berücksichtigen.: "Urteil des LG Berlin: „Nach § 560 Abs. 4 BGB darf eine Anpassung der Vorauszahlungen erst nach einer Abrechnung über die Betriebskosten verlangt werden…." http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/2005/FOBetriebskostenAusschlussfrist.pdf Soll aber wegen vgl. auch. ... BGH alle Vorauszahlungen zurückzahlen muss, da die Mieterin ausgezogen ist oder aber nach einem Urteil des OLG Hamm WuM 1998, 476 oder OLG Braunschweig NZM 1999, 751 hier von der Mieterin ein Wert (meist Minimalwert) geschätzt werden muss und der Teil von den Vorauszahlungen abzuziehen sind, wobei ja die Urteile nur Urteile sind und sich immer an geltenden Recht zu 100 % halten müssen, da vieles Auslegungssache ist, wie die unteren Instanzen beweisen.