Sehr geehrte Damen und Herren, Es wurde ein befristeter Zeitmietvertrag(„zwischenmiete" )mit der Hauptmieterin einer Wohnung geschlossen ( gesamte Wohnung- möbliert), da diese noch nicht wusste ob sie im Ausland bleibt oder nach einem Jahr zurückkommt wurde das Mietverhältnis befristet. ... Im Februar sollte die Untermieterin Besichtigungen durch nachmieter ( beauftragt von der Hauptmieterin, da diese nicht wieder in die Wohnung zurückkehrt) durchführen, weigerte sich allerdings zu dem einen vorgeschlagenen Termin. ( Begründung Corona und die Annahme, dass mit wegfallen des Befristungsgrundes der Hauptmieterin der Untermietvertrag unbefristet sei.