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1.780 Ergebnisse für kosten vermieter trage

Betriebskostenabrechnung Gasöfen
vom 25.5.2018 25 € Historischer Preis
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In alle anderen 4 Räume ließ ich deshalb im Laufe der Jahre auf meine Kosten Gasheizgeräte installieren. ... Das bedeutet für Sie, dass auch Reparaturen an Ihren privaten Gasöfen auf Kosten der Genossenschaft vorgenommen werden. ... Denn die Kosten hierfür werden ja nicht wie beim Kaminkehrer auf alle Parteien umgelegt, sondern sind ausschließlich von mir allein zu tragen.
Schönheitsreperatur - schadenersatzpflichtig wegen Sachbeschädigung?
vom 5.12.2005 30 € Historischer Preis
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Hallo, im Mietvertrag stehen u. a. die Klauseln "Schönheitsreperatur für Wohnräume sind alle 5 Jahre durchzuführen" und "ist diese bei Auszug noch nicht fällig ist hat der Mieter die Kosten anteilig zu tragen". ... Ist dies eine Schönheitsreperatur und der Vermieter ist zuständig oder bin ich schadenersatzpflichtig wegen Sachbeschädigung? ... Die Vermieterin verlangt, dass ich die vollen Kosten für eine Renovierung (Teppich und Tapeten) zahle.
Kündigung der (Einlieger)-Wohnung wg. Eigenbedarf nach 3 Monaten
vom 15.10.2014 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte/r Anwalt/ Anwältin, Mitte Juni 2014 schloss ich einen Mietvertrag über eine Einliegerwohnung zum 01.07.2014 in einen Wohnhaus ab, das lediglich vom Vermieter selbst bewohnt wird (Einfamilienhaus). ... Als Kündigungsfrist wurde mir hier der 31.01.2015 genannt, bzw. hilfsweise (der Vermieter ist selbst Anwalt, wenn auch nur für Arbeitsrecht) zum 30.04.2015.
Wiederholte Verstopfung der Toiletten bzw. des Abwasserrohres
vom 3.3.2012 55 € Historischer Preis
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Ich habe natürlich dieses Problem gleich unseren Hausmitbewohnern mitgeteilt, da deren Eltern unsere Vermieter sind. ... Unsere Vermieter waren nicht zu erreichen, somit war der erste Gang zu unseren Mitbewohnern (Tochter des VM) da in diesen Fällen Sie unsere nächsten Ansprechpartner sind. ... Meine Fragen sind jetzt, - Müssen wir als Mieter diese Kosten tragen?
Anfangs-, turnusmäßige und Endrenovierung
vom 20.4.2008 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen nach Art und Umfang unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Endet das Mietverhältnis und sind zu diesem Zeitpunkt Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so ist der Mieter, sofern er gem. § 4 Nr. 8 die Schönheitsreparaturen trägt, verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten aufgrund eines Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40 %, länger als 3 Jahre 60 %, länger als 4 Jahre 80 %. Der Vermieter kann im übrigen bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen.
Gartennutzung
vom 21.2.2020 für 25 €
Hallo, wir haben letztes Jahr eine Doppelhaushälfte mit Garten angemietet. Bei der Besichtigung des Gartens, stand eine Hecke vor der Wiese und seitlich waren Büsche und Bäume. Die Verwaltung sagte,, die Hecke wird entfernt, sodass ein Durchgang in den Garten möglich ist".
kündigung wegen mietminderung gewerbe
vom 22.11.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
seit zwei jahren habe ich einen gaststätenraum in einem kellergeschoss eines altbaugebäudes gepachtet. schon über einen längeren zeitraum war dort eine starke feuchtigkeitsbildung mit tendenz zu schimmelerscheinungen festzustellen. diese feuchtigkeit dringt durch das mauerwerk von aussenwänden herein. dies habe ich durch eine begutachtung durch einen architekten der als baugutachter zugelassen ist bestätigen lassen. da schon vorher über jahre das objekt als gaststätte betrieben wurde, wurden mir die räume als für diesen verwendungszweck geeignet übergeben. da jedoch der vorpächter jahre zuvor eine wandverkleidung vor das mauerwerk angebracht hat, war der tatsächliche zustand des mauerwerks nicht erkennbar und im laufe meiner mietzeit hat sich der zustand verschlechtert und war nicht mehr tragbar, da diese verkleidung aus gipskartonplatten erstellt war, die als feuchtigkeitssperre ungeeignet sind, da diese die feuchtigkeit im lauf der zeit aufnehmen. nachdem ich den verpächter über ein halbes jahr auf diese mängel aufmerksam gemacht habe und die dringende sanierung angeregt habe, hat der verpächter keinerlei massnahmen ergriffen und die kosten in meine verantwortung verlagert mit hinweis auf vertragliche instandhaltungspflichten meinerseits. nach kontroverser diskussion hat sich der verpächter (leider nur) mündlich mir gegenüber geäussert max. 7.000 euro für arbeiten zur verfügung zu stellen, obwohl verschiedene handwerkerangebote vorlagen die den gesamtaufwand auf ca. 15 - 20.000 euro bezifferten. aufgrund der mündlichen zusage (desweiteren waren noch weitere mängel zu beheben wie überalterte mehrfach gebrochene wasserleitungen) habe ich teilsanierungsarbeiten durchführen lassen und im zuge dieser baumassnahmen zeitgleich weitere modernisierungsmassnahmen mit erheblichem finanziellen aufwand zur neugestaltung der räume durchgeführt. die reinen arbeiten am mauerwerk wurden wunschgemäss auf rechnungsadresse des verpächters ausgeführt. alle weiteren arbeiten die der umgestaltung dienten auf meine rechnung. der verpächter hat dann nachträglich die auf ihn angefallene rechnung zurückgewiesen und ich habe diese kosten gegenüber den handwerkern verauslagt da ich diese im guten glauben auf kostenübernahme beauftragt habe. die baumassnahmen einschliesslich der arbeiten an wasserrohren haben sich über 4 wochen hingezogen, in denen ich die zahlung der pacht verweigert habe und die minderung schriftlich angezeigt habe. nachdem der verpächter die übernahme der kosten für die teilsanierungsmassnahmen, die mit dem zugesagten betrag durchführbar waren, verweigert hat und ich diese kosten getragen habe, habe ich im folgemonat die aufrechnung der pacht mit den kosten erklärt. worauf ich nun kurzfristig die fristlose kündigung erhalten habe mit aufforderung zur räumung innerhalb drei wochen. ist dies gerchtfertigt?
Teppichreinigung
vom 29.8.2006 15 € Historischer Preis
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Der Vermieter fordert jetzt 1 Jahr nach Auszug die Begleichung einer Rechnung zur Teppichreinigung, die er in Auftrag gegeben hat.
Mietvertrag Regelung von Schönheitsreparaturen
vom 4.8.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mieter führt auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen fachgerecht durch. ... Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten anteilig aufgrund eines Kostenvoranschlags eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen: Liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit in Küchen, Bäder und Duschen länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33 % der Kosten, länger als zwei Jahre 66 %. Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 20 % der Kosten, länger als zwei Jahre 40 %, länger als drei Jahre 60 %, länger als vier Jahre 80 %, Liegen die letzten Schönheitsreparaturen für sonstige Nebenräume sowie für Fenster, Türen, sonstige Holzteile, Heizkörper, Versorgungsleitungen und an Einbaumöbeln länger als ein Jahr zurück 14,28 %, länger als zwei Jahre 28,57 %, länger als drei Jahre 42,85 %, länger als vier Jahre 57,14 %, länger als fünf Jahre 71,43 %, länger als sechs Jahre 85,71 %.
Schadensersatz beim möblierten Zimmer?
vom 9.1.2012 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Mietvertrag war frei gestaltet und beinhaltet folgende wichtige Punkte : - Bohrungen / Nägel in Wand/Decke/Boden/Möbel sind nur nach Rücksprache mit dem Vermieter möglich und müssen bei Vertragsende wieder fachmänisch in Ordnung gebracht werden - Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses, muss der Mieter einen Nachmieter stellen und das Einverständnis dazu vom Vermieter einholen - Schäden verursacht vom Besuch des Mieters, sind vom Mieter zu tragen - Störungen und Schäden im und am Haus sind umgehend dem Vermieter zu melden - Bei Auszug wird ein Paulschalbetrag von € 80,- für das Malen der Wände und die Endreinigung der genutzten Räume (Zimmer/Bad/Küche) berechnet - Eine Übergabeliste mit dem genauen Zustand aller Gegenstände im Zimmer sowie des Bodens wurde unterzeichnet, der aus geöltem Eichenholz-Parkett ist Das Mietverhälnis wurde vorzeitigt wie folgt beendet: - einen Nachmieter wurde ordnungsgemäss vorgestellt und von mir akzeptiert - der Mieter weigert sich jedoch alle Schäden, die er verursacht hat zu zahlen, mit der Begründung, dass mit der Akzeptanz des neuen Mieters alle Forderungen der Sachschäden automatisch gelöscht sind oder Übergang auf den neuen Mieter geht, der sich jedoch weigert - der Mieter droht mir Klage einzureichen, wenn ich die Kosten des Schadens von der Kaution abziehe - Der gesamte Schaden beläuft sich auf ca. €300,-, der durch das Kleben eines Spiegels an die vordere Schranktür ohne meine Erlaubnis, sowie dunkle Flecken auf dem Holzboden, die durch dunkle Flüssigkeit verursacht wurde Meine Frage : - wie hoch ist meine Chance hier den gesamten Schaden + €80,- Pauschalbetrag geltend zu machen ?
Hebeanlage wird vom Nachbarwohnung mitgenutzt, weigerung an Stromgeldbeteiligung
vom 3.1.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Auf unseren ersten Eigentümerversammlung haben wir diese Problematik angesprochen, da wir nicht einsehen konnten die kompletten Stromkosten alleine zu tragen. ... Diese Berechnung teilten wir auch dem Vermieter der anderen Wohnung mit, mit der Bitte sich anteilig an den Kosten zu beteiligen. ... Der Vermieter zahlte für ein Jahr (bis zum 31.03.2008) € 108,00.
Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungspflicht bei Auszug
vom 4.5.2010 40 € Historischer Preis
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Der Mieter verpflichet sich, die laufenden (turnusmäßig wiederkehrenden) Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten durchzuführen. 2. ... Kann sich der Mieter nach dieser langen Mietdauer tatsächlich ohne jegliche Renovierung oder Kostenbeteiligung aus der mehr als abgenutzten Wohnung verabschieden und den Rest dem Vermieter überlassen?
Mietsachschäden
vom 4.6.2009 45 € Historischer Preis
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Der Mieter behauptet es muß ein Materialfehler sein Fakt ist die Küchenablage muß raus, Kosten ca. 1.500 Euro 2) Die Fensterscheiben laufen innen an und fangen an zu schimmeln Womöglich ist dies durch falsches Lüften entstanden, der Mieter behauptet es sei ein Materialfehler der Fensterscheiben (diese sind nnun 8 Jahre alt) Könnte ich diese Kosten von der mietkauftion abziehen oder muß ich diese Schäden als Vermieter tragen.
untermieter abgehauen recht auf mietzahlung
vom 11.10.2007 20 € Historischer Preis
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Ich habe B auch nicht gekündigt. als A nun auszog, sagte ich zu B das wir alle nun ausziehen werden. machte aber keine zeitangabe. ich forderte ihn auf ein schuldeingeständnis zu unterzeichen wo er einwilligt für betriebskosten und nebenkostenabrechnungen die noch kommen werden zu zahlen. ich sage "wenn du das nicht unterschreibst kannst du gleich deine sachen packen" B verschwindet ohne zu unterzeichnen und ohne ein weiteres wort. eine woche später holt er das restliche von sich ab und lässt ein paar möbelstücke, müll usw in seinem zimmer zurück. während dieser woche bin ich umgezogen und habe einen untermieter für zwei zimmer reingeholt. der vertrag mit dem vermieter lief 3 monate später aus.
Klausel über Kleinreparaturen (125Euro) gültig?
vom 12.10.2005 20 € Historischer Preis
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,zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 125Euro und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen." ... Kosten würden dabei entstehen? 5) Würde der Vermieter diese Anwaltskosten im Erfolgsfall tragen müssen?
Nebenkostenabrechnung Waschmünzen
vom 2.1.2010 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Vor ca. 4 Jahren wurde das Anwesen verkauft und die Tochter des neuen Besitzers hat die Hausverwaltung übernommen. Seit dieser Zeit gibt es nur noch Probleme mit der NKO-Abrg. Es wird keine Abgrenzung Wasser /Abwasser oder Müll mehr vorgenommen und dies obwohl wir jede Menge Gewerbe in diesem Block haben (Tengelmann, Cafeterias, Frisör ect.)
Renovierung/Schönheitsreperaturen bei Auszug
vom 13.7.2007 20 € Historischer Preis
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In unserem Mietvertrag ist folgendes vermerkt: §12 Schönheitsreperaturen Da der Vermieter in die Miete die Kosten der Schönheitsreperatur nicht ankalkuliert hat, hat der Mieter unabhängig davon, ob er eine vollständig oder teilweise oder nicht renovierte Wohnung übernommen hat, während der Dauer und bei Beendigung des Miteverhältnisses die Schöhnheitsreperaturen nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarung auszuführen. 1. ... Schönheitsreperaturen bei Auszug: Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreperaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zu erwartenden Kosten zeitanteilig aufgrund eines Kostenvoranschlages eines MAlerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe (Quote) zu zahlen: Liegen die Schöönheitsreperaturen während der Mietzeit bei den Nassräumen (Küchen, Bäder) länger als ein Jahr zurück, so zahlt der Mieter 33% der Kosten, länger als zwie jahre 66%... §29 Sonstige Vereinbarung: 2.
Schönheitsreparaturen Wohnung
vom 7.2.2019 52 € Historischer Preis
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Wir haben es nicht dem Vermieter gemeldet als sie ausfiel. ... Ist seit Beginn des Mietverhältnisess [... prozentualer Anteil wenn kein voller Turnus verstrichen ...] . (4) Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie der Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6 % der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt. [...] (6) Schäden in den Mieträumen hat der Vermieter unverzüglich anzuzeigen. ... Dem Vermieter obliegt der Beweis, dass die Schadensursache im Gefahrenbereich des Mieters gesetzt wurde.