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2.152 Ergebnisse für kündigung wirksam

Kündigung Mietwohnung
vom 13.8.2014 27 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 30.04.2014 gekündigt. Der Vermieter hat mir, mündlich, angeboten schon zum 15.04 auszuziehen u. nur die Hälfe der Miete zu zahlen wenn ich die Wohnung ordnungsgemäß übergebe. Wohnungsübergabe war am 13.04.14, es gab keine Beanstandungen vom Vermieter, Kaution wurde vom Vermieter überwiesen.
Tochter hat Wohnung gemietet, kann aber Miete nicht zahlen
vom 27.1.2022 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die ordentliche Kündigung dieses Vertrages ist durch jede Partei erstmalig zum 31.01.2024 möglich. Die Kündigung muss schriftlich spätestens zum 3. ... Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an. 2.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach §§543, 569 BGB bleibt unberührt Im Falle einer vom Mieter zu vertretenden fristlosen Kündigung haftet der Mieter dem Vermieter auch nach erfolgter Rückgabe des Mietgegenstandes für einen etwa enstehenden Ausfall an Miete, NK und sonstigen Entgelten, jedoch nur für den Ausfall, der bis zu dem Tag entsteht, zu dem das Mietverhältnis unter Einhaltung der Fristnach §2.1 hätte gekündigt werden können.
Räumungsklage Garage
vom 4.12.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Garagenmieter zahlt seit August 2010 keine Miete,deshalb fristgerechte schriftliche Kündigung per Einschreiben im September 2010,keine Reaktion,reichte deshalb am 02.12.2010 beim Gericht Räumungsklage ein,auf meinem Konto ging wie ich am 04.12.2010 sah auch ausgerechnet nach 5 Monaten Stillstand ebenfalls am 02.12.2010 eine Überweisungszahlung des Mieters für 6 Monate Miete auf einmal ein.Frage:Beieinflusst dies die Räumungsklage?denn ich will bei der Kündigung bleiben.Zudem gab mir eine Bekannte des Mieters am 01.11.2010 eine Monatsmiete bar in die Hand für den Monat November.
Kündigungsformulierung
vom 14.11.2006 20 € Historischer Preis
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Hiermit kündige ich Ihnen die von mir vermietete Einliegerwohnung in der Straße.......unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten".Das Problem,die gute Frau wohnt gar nicht mit mir unter einem Dach sondern ganz woanders.Also gibt es doch auch gar keine Einliegerwohnung.Führt diese falsche Formulierung zur Unwirksamkeit der Kündigung?Wenn sie mich unbedingt raus haben will,muß sie mich also erneut kündigen und von diesem Moment an gilt eine erneute Kündigungsfrist oder gilt das Datum der ersten,förmlich falschen,Kündigung?
Ist die Jahresbindung zulässig?
vom 26.7.2010 45 € Historischer Preis
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Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. ... " Weiter hinten im Vertrag steht aber: "§ 12 Kündigung 1. ... Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Probleme bei Zustellung des Kündigungsschreibens
vom 19.8.2007 20 € Historischer Preis
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Soll die Dame nun an diese Adresse ihre Kündigung mit Einschreiben / Rückschein schicken? ... Ist es überhaupt sinnvoll, die Kündigung mit Einschreiben / Rückschein zu schicken? ... Was soll die Dame machen, damit die fristgerechte Kündigung als zugestellt gilt ?
kündigung eines befristeten Mietvertrages
vom 1.11.2005 15 € Historischer Preis
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hallo, ich bin mieterin eines hauses mit einem auf 3 jahre befristetem mietvertrag, der am 11.08.04 unterzeichnet wurde. als begründung der befristung hat der vermieter angegeben, nach 3 jahren das haus umzubauen und zu modernisieren. aktuell ist es so, dass das haus feucht zu sein scheint. unlängst löst sich die farbe von der tapete und das sowohl an aussenwänden wie auch innenwänden. (ich sollte vielleicht erwähnen das das haus eine alte reetdachkate von ca 300 jahren ist.) als ich meinen vermieter den schaden zeigte, meinte er erst, da ist doch gar nichts und dann das es normal ist bei einem alten haus und das man damit rechnen müsse. von mietminderung wollte er nichts hören. meine tochter ist 5 jahre alt und ich fürchte mich arg vor schimmel .ich bat meinen vermieter um auflösung des vertrages und eine umwandlung in eine normale kündigungsfrist von 3 monaten. mittlerweile hat er diesem vorschlag zugestimmt, wenn ich einen nachmieter stelle, der die restlaufzeit übernimmt und ich könne mir für die 3 monate insgesammt 50 euro von der miete kürzen ( kaltmiete 650,- ). ( wie bitte soll ich reinen gewissens einen nachmieter für diese bude finden ?) es gibt noch weitere mängel. in der vergangenheit war es so, das ich in einem kleinen flur einen laminatfussboden entfernt habe da der fussboden augenscheinlich und erheblich der nase nach schimmelte. dies bestätigte sich dann auch. nach einer nachricht über dieses vorhaben auf den ab des vermieters meldete sich dieser erst nach 10 tagen und meinte dann nur das er ja schliesslich das laminat ohne folie nicht verlegt hätte ( ich auch nicht ) desweiteren gibt es einen erheblichen schimmelgeruch im 1/2 geträfelten badezimmer. ich vermute, das es unter der vertäfelung erheblich schimmelt. ausserdem hatte ich gerade gestern im nachbarraum ( speisekammer ) eine pfütze die ihren ursprung in der wand zum badezimmer fand. mein vermieter meinte, es käme vom duschen wobei das duschwasser wohl zwischen die holzpanele läuft - fertig wobei noch ein mangel besteht : die beschichtung der badewanne fehlt aus altersgründen. noch einen erheblichen mangel gibt es in der garage. dort läst sich das tor im geöffneten zustand nicht sichern. soll heißen, das tor rauscht unvermittelt wieder nach unten ( ich habe für mich eine lösung mit einer kleinen gebastelten sperre gefunden ) meine frage nun : komm ich auch ohne nachmieter aus dem vertrag?
Recht zur außerordentlichen Kündigung??
vom 12.9.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, in meinem Mietvertrag steht, das die Miete bis zum 3 Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss. Jedoch zahle ich die Miete immer am 15. eines Monats, da ich auch zu diesem Zeitpunkt erst mein Gehalt bekomme. Meine Frage lautet nun: Besteht hier ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Vermieters?
Kündigung eins Gewerbemietvertrages
vom 23.7.2007 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, hier meine Frage:Ich habe unseren Gwerbemietvertrag fristgrecht zum 30. Juni gekündigt und die Mieträume auch verlassen. Bedingt durch einen Vermieterwechsel Anfang Juni gibt es nun eine neue Hausverwaltung. bis vor einer woche konnte ich niemanden von der Hausverwaltung erreichen um endlich die Räume /Schlüssel zu übergeben.
Haftung bei Wohnraumkündigung
vom 2.2.2010 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zwei Verständnisfragen: Ein Vermieter kündigt dem Mieter aus Eigenbedarf wirksam. ... Insbesondere interessiert mich die Haftungsfrage: a) wenn die Kündigung sich als rechtens herausstellt, der Mieter aber noch in der Wohnung ist bzw. bis zur Entscheidung des Gerichtes war bzw. b) wenn aus Problemen der Ersatzwohnraumbeschaffung das Mietende von einem Gericht für z.B. drei Monate herausgezögert wird, der Vermieter aber z.B. schon eine Umzugsfirma oder Handwerker beauftragt hat.