Schönheitsreparaturen bei Auszug - besondere Vereinbarung im Anhang
Wie wir den Mietvertrag verstehen, hat der Mieter bei Einzug zu renovieren und braucht bei Auszug nicht zu renovieren, demnach bräuchten wir nicht renovieren, oder? ... Gibt es keine gesetzliche Möglichkeit, zumindest einen kleinen Anteil an ‚Abstand’ vom möglichen Nachmieter einzufordern? ... Punkt Sollten wir nun doch bei Auszug die Renovierung durchführen müssen, wird der Vermieter – wie bereits schon in einer anderen Wohnung des Vermieters geschehen – vermutlich die Qualtität der durchgeführten Renovierungsarbeiten massiv beanstanden und weniger Kaution zurückbezahlen.