In meiner Nebenkostenabrechnung kommt so ziemlich alles vor, was möglich ist: Treppenhausbeleuchtung (die sowieso komplett über meinen Stromzähler läuft), Kellerbeleuchtung, Kosten für Grundsteuer, Gebäudeversicherung, fiktive Kosten für Heizungswartungsarbeiten, die vom Bruder der Vermieterin durchgeführt wurden, Kosten für den Strom der Heizungsanlage (ohne Zwischenzähler – geschätzt) …. usw., so dass von mir ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 350,00 € gefordert wird. Was darf hier wie abgerechnet werden, bzw. bin ich zu einer Nachzahlung in der geforderten Höhe verpflichtet? ... Wer muss Kosten für die Installation von Wärmemessgeräten tragen – dürfen diese auf den Mieter umgelegt werden?