Hallo, ich habe vor, einen Mietvertrag, der zum 01.01.2010 beginnen sollte, vorzeitig fristlos zu kündigen. ... Aus diesem Grund würde ich dem Vermieter gerne eine fristlose Kündigung zukommen lassen. Meine Frage ist nun zum einen, ob ich verpflichtet bin, Miete zu zahlen, wenn die fristlose Kündigung erst nach Beginn des Mietvertrages akzeptiert wird, zum anderen, ob der Vermieter die Möglichkeit hat, unter den gegebenen Umständen die fristlose Kündigung abzulehnen.