Kündigung durch Vermieterin
vom 2.4.2015
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe aufgrund von verspäteten Mietzahlungen die Kündigung durch meine Vermieterin bekommen. Die verspäteten Mietzahlung sind meist nur wenige Tage gewesen siehe folgender Übersicht ( welche Sie in der Kündigung als Beispiele nennt, sind andere verspätete Zahlungen die sie nicht aufgeführt hat in der Kündigung dennoch anwendbar?