Unser Vermieter bot uns an, die entstandenen Kosten i.H.v. 520,00€ auf die Nebenkostenabrechnungen des laufenden Jahres 2004 und des Folgejahres 2005 aufzuteilen, um einer extrem hohen Nachzahlung zu unseren Lasten vorzubeugen. ... Nun haben wir durch Zufall in unserem Mietvertrag (Standartmietvertrag des Verlages Haus und Grund GmbH, Lütticherstr. 1-3, 50674 Köln) folgende Regelung gefunden: § 14 Kleine Instandhaltungen Der Mieter hat verschuldungsunabhängig die Kosten zu tragen für kleinere Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Hocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen, Rollläden sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. ... Der Mieter trägt ferner die Kosten für die jährliche Wartung der zur Mietsache gehörenden Elektro- und Gasgeräte, insbesondere der Geräte zur Warmwasserzubereitung, soweit die Wartung vorgeschrieben und empfohlen ist.