Anmerkung: Einer Kündigung bedarf es im Falle einer Abberufung nicht, da nach dem aktuellen Verwaltungsvertrag in diesem Fall der Vertrag automatisch endet. 1.Sollzinsen Zu Beginn des Geschäftsjahres 2004 kam es zu einer Unterdeckung des laufenden Kontos der Eigentümergemeinschaft. ... Quartal 2004 nach mehrmaliger Erinnerung, eine Rechnung ist für 2004 nicht in den Unterlagen zu finden -Trockenboden mit Sperrmüll voll gestellt, Räumung ist bis heute nicht veranlasst worden, nicht einmal der obligatorische Aushang für die Bewohner, bitte ihre Sachen zu entfernen, trotz diverser eindringlicher Erinnerungen -nicht ordnungsgemäß durchgeführten Einbau eines Dachflächenfensters durch einen Hausmeisterbetrieb, die Mängel sind zum Einen immer noch nicht behoben, zum Anderen wurde die Verwaltung in diesem Zuge darauf aufmerksam gemacht, das die Firma diesen Einbau nicht hätte vornehmen dürfen, da es sich nicht um einen entsprechenden Meisterbetrieb handelt.