Sehr geehrte Damen und Herren, mein Problem ist die Unklarheit darüber, ob ich die Nebenkosten für die Treppenhausreinigung zahlen muss, wenn sich im Laufe der Mietzeit der Verfahrensmodus ändert: Schilderung: Die Treppenhausreinigung wird in meinem Mietvertrag ausdrücklich als nicht in den Betriebskosten enthalten festgelegt. ... In meinem Mietvertrag sind Passagen, die mich zur Zahlung der Kosten von bestimmten, mit der Reinigung des Gebäudes verbundene Betriebskosten verpflichten. ... Zitat 1 aus dem Mietvertrag: "Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen. [...] 6) Die Kosten der Gebäudereinigung und Unbezieferbekämpfung. [...] 11) Die Kosten für den Hauswart.[...] 15) Sonstige Betriebskosten" Zitat 2: "Die Kosten der Treppenhausreinigung sind in den Betriebskosten nicht enthalten [Auswahl durch ankreuzen, der Fragesteller].