Abgemacht wurde, dass die Mängel beide vom gleichen Bauunternehmer zur gleichen Zeit behoben werden. 11/08 Die Erklärungen seinerseits, weshalb die Fertigstellung der Terrasse im November 2007 keine Fortschritte zeigt (wirtschaftliche Lage bei den Bauunternehmer, Wechsel des Subunternehmers etc.), waren für mich nachvollziehbar und habe ich vor dem Hintergrund, dass der Winter vor der Tür stand, akzeptiert. 01/09 Als ich im Januar 2009 aus beruflichen Gründen ins Ausland ging, machte ich mit meinem Vermieter folgendes aus: - Die Terrasse ist bei meiner Rückkehr im April 2009 fertig gestellt und - ich bezahle bis dahin 50EUR weniger Miete. 04/09 Als nach meiner Rückkehr (Mitte April 2009) kein Fortschritt an der Terrasse feststellbar war, bot mir mein Vermieter an, weiterhin 50EUR der Miete einzubehalten. Der Baubeginn der Terrasse wurde bis spätestens Anfang Mai 2009 datiert. 06/09 Aufgrund mehrerer telefonischer Nachfragen bei meinem Vermieter, wurde ich Anfang Juni 2009 zu einem Treffen eingeladen, das mit Vermieter, Bauunternehmer und mir vor Ort stattfand. ... - Um welchen Betrag kann ich die Miete nach gängiger Rechtsprechung senken?