Kündigung Mietvertrag nach Wohnungskauf von Erbengemeinschaft
vom 5.2.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Damit könnte die eigene Kündigung wieder ausgehebelet worden sein?? ... Muss der Sohn vorsorglich erneut die Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen und ist dieser gegeben und durchsetzbar. 2. ... Ist die Familie für den Fall, dass diese nach dem 31.12.2005 (bzw. 31.10.2005, da Sohn vor Einzug umfangreiche Renovierung vornehmen will) immer noch die Wohnung bewohnt zum Schadenersatz für die evtl. entgangene Eigenheimzulage verpflichtet - oder ist dies nur mit einer Räumungsklage zu erreichen?