mündliche Kündigung Wohnung
vom 21.1.2008
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Sehr geehrte Damen und Herrn, wir haben ein Haus mit Einliegerwohnung gekauft Nutzen und Lasten gehen zum 01.05.2008 an uns über die Mieterin der Einliegerwohnung hat am 2.01.2008 bei den ehemaligen Eigentümern im beisein meines Mannes mündlich gekündigt er hat der Kündigung zugestimmt und gefragt ob wir sie auch eher aus dem Mietverhältnis entlassen würden. Sie hatte auch schon Interessenten die als Nachmieter zum 01.03.2008 In Betracht kämen die Wohnung besichtigen lassen Da wir trotz mehrfacher Aufforderung keine Schriftliche Kündigung bekommen haben, haben wir Ihr jetzt schriftlich zum 01.05.2008 gekündigt. ... Des weiteren verweigert sie uns die Besichtigungstermine, die wir sieben Tage vorher angekündigt haben, sie selber lässt sich verleugnen und von ihren Freund vertreten ( nicht Mieter dieser Wohnung ) 1.ist unsere Kündigung wirksam nachdem sie unter Zeugen mündlich gekündigt hat?