Trotz Eigenausführung, Kostenbeteligung der Mieterin?
vom 10.11.2004
15 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Da die Kündigung für diesen Termin zu spät bei mir eingegangen ist, haben wir schriftlich vereinbart, dass die Kündigung zwar zum 31.10. gilt, die Mieterin jedoch die Schönheitsreperaturen durchführt, die zum 30.11. fällig wären. ... Der zu zahlende Kostenanteil errechnet sich regelmäßig nach dem Verhältnis der im Fristenplan vorgesehenen vollen Frist und des Zeitraums, der seit Beginn des MV (…) bis zur Räumung abgelaufen ist.