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902 Ergebnisse für kündigung einzug

Verwaltungskosten wegen vorzeitigen Auszugs
vom 21.4.2009 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als ich meinen Vermietern meine Kündigung mitteilte, baten sie mich einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. ... Dies wurde bei Einzug im Mietvertrag schriftlich festgehalten ("Ist die Mietdauer kürzer als 30 Monate, so hat sich der Mieter mit 300 Euro an den dadurch entstehenden höheren Verwaltungskosten zu beteiligen"), den ich auch unterschrieben habe. ... Eine andere Sache ist, dass meine Vermieter bei meinem damaligen Einzug (September 07) die Eröffnung eines Kautionssparbuchs von mir verlangten.
Renovierung Mietwohnung bei vorzeitigem Auszug
vom 7.12.2009 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, Kündigung meiner Wohnung zum 15.06.2007 gemieteten Wohnung ist form- und fristgemäß erfolgt. ... Aufgrund des bereits terminierten Umzugs habe ich diesen Zustand akzeptiert, das Parkett war aber schon bei Einzug in einem desolaten Zustand, der sich durch meine Nutzung natürlich nicht verbessert hat. ... 2.Kann von mir eine Kostenbeteiligung für die Renovierung des Parketts verlangt werden, welches bei meinem Einzug schon in schlechtem Zustand war?
Mietverhältnis???
vom 25.8.2010 45 € Historischer Preis
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alle Tapeten abreissen, Fussböden u.s.w. nach ca. sechs Wochen nach Einzug (das D-Haus war verwohnt) und unsere Ausgaben belaufen sich bis jetzt schon auf ca.3000 Euro.
Mieter zieht aus
vom 3.6.2007 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Anwälte, meine Miter haben gekündigt, die Kündigung selber wurde aber nur im Briefkopf durch einen Mieter gekündigt. ... Schreiben an die Mieter " hoiermit bestätige ich die Kündigung. ... Seien sie versichert, dass ich dem Ist Zustand dann mit dem Zustand des Einzuges vergleichen werde und ihnen dann in Kürze eine Liste mit den Reparaturen schicken werde, falls dies erforderlich wird.
Verwalter teilt Adresse des neuen Vermieters nicht mit, Kaution zahlen?
vom 13.6.2012 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
. - Vermietung ist seinerzeit durch einen Verwalter erfolgt, im Namen einer nur mit Namen angegebenen Person/GbR; Zahlung (Miete und Kaution) waren stets an den Verwalter zu leisten (alles immer vereinbarungsgemäß und fristgerecht erfolgt) - Hausbesitzer/Vermieter hat zum 1.6.2012 gewechselt (laut Mitteilung durch Verwalter vom 20.4.2012), Verwalter behauptet, weiterhin die Verwaltung auch für den neuen Hausbesizter wahrznehmen zu sollen) - Verwalter teilte den Namen und in der Folge die Kontonummer, aber nicht Adresse des neuen Hausbesitzers/Vermieters mit - Verwalter zieht nach erneuerter Lastschrifteinzugermächtigung Miete weiterhin erfolgreich von meinem Konto ein - die Kaution wurde am 30.5.2012 an mich zurücküberweisen, mit der Aufforderung, die Kaution nunmehr auf das Konto des neuen Vermieters (wie oben gesagt - Namen und Kontonummer wurden angegeben, aber keine Anschrift) - ich habe per Brief um Bekannntgabe der Adresse gebeten, dem entsprach der Verwalter nicht - statt dessen hat er nun wiederholt eine Zahlung der Kaution zum 20.6.2012 verlangt und anderenfalls die fristlose Kündigung angedroht - ich habe zugleich deutlich gemacht, dass ich die Kaution sofort zu zahlen bereit bin - entweder auf ein Konto des Verwalters, oder auf das Konto des neuen Hausbesitzers sobald mir dessen Adresse bekannt gegeben wird; - der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass ich die per Schreiben vom 20.4.2012 eingeräumte Möglichkeit nicht wahrgenommen hatte, bis zum 18.5.2012 einer Übertragung der Kaution zuzustimmen (hätte ich machen sollen, habe ich aber versäumt) Frage: - dass ich an sich verpflichtet bin, die Kaution auch gegenüber einem neuen Besitzer zu zahlen, ist klar, und das wird auch meinerseits nicht bezweifelt - muss ich aber die Kaution auf das Konto einer Person überweisen, für die ich Name und Kontonummer habe, aber keine Adresse?
Renovierung bei Auszug - starre Fristen?
vom 27.10.2004 25 € Historischer Preis
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Sehr geehrte/r Berater/in, ECKDATEN: Beginn des Mietverhältnisses: 01.01.2000 Fristgerechte Kündigung zum:01.12.20004 Wohnungsgröße: 70qm, 3 ZKB, Miete ca. 580 Euro kalt Mieter: 2 Personen PROBLEM: Unsere Vermierin verlangt jetzt von uns die folgenden Schönheitsreparaturen: 1.Streichen der Wände und Decken 2.Reinigung des Teppichbodens (den die Vermierin vor Einzug auf ihre Kosten verlegt hat) 3.Ersatz des PVC-Bodens in der Küche (lag schon vor unserem Einzug dort, wurde von uns an einer Stelle beschädigt) 4.Streichen des Holzwerks (Innentüren, Fußleisten, Innenseiten der Fenster) MÜNDLICHE VEREINBARUNGEN BEI EINZUG: Die Vormieter sollten Wände und Decken streichen und eine schadhafte Stelle an einer Holztür ausbessern. ... Bei unserem Einzug haben wir dann Wände und Decken gestrochen, die schadhafte Stelle am Holzwerk aber noch nicht ausgebessert.
Wirksamkeit der "Hamburger Holzklausel"
vom 4.1.2009 30 € Historischer Preis
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Die Kündigung wurde vom Vermieter bestätigt. ... Der Mieter ist verpflichtet, die festgestellten Mängel und Schäden, für die er gemäß Mietvertrag haftet, auf seine Kosten unverzüglich und handwerksgerecht beheben zu lassen. ----- Zustand der Wohnung bei Einzug - Beim Einzug waren alle Wände weiß gestrichen. - Da kurz nach Einzug an allen Türen und Türrahmen die vorhandene Farbe abblätterte, hat der Vermieter alle Türen und Türrahmen von seinem Handwerker abschleifen und weiß lackieren lassen. Aktueller Zustand der Wohnung - Beim Einzug habe ich in 2 Räumen jeweils 2 Wände hellgelb gestrichen (dabei wurde die Kante zu den angrenzenden Wänden ca. 3 cm breit weiß gelassen). - Die Wohnung befindet sich insgesamt in einem gepflegten Zustand, die Abnutzung entspricht in etwa der Mietdauer von ca. 2,5 Jahren bzw. ist eher geringer. - Es ist noch anzumerken, dass einige Räume vom Vormieter in sehr kräftigen Farben gestrichen waren und dass alle Wände von ihm beim Auszug weiß übergestrichen wurden.
Schadensersatzregelung bei Wohnungsübergabe
vom 3.1.2015 62 € Historischer Preis
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Zur Situation: Beendigung des Mietverhältnisses/Kündigung zum 31.03. ... Der Vermieter kennt den Zustand des Parkettbodens so noch nicht und wird vermutlich verlangen, den Schaden bis zum Einzug des Nachmieters zu beseitigen.
Miethöhenänderungskündigung?
vom 28.10.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Kein kommunaler Mietenspiegel, jedoch bei ortsansässigem Makler nachgefragt kann 600 bis 650 € bei Ortsmitte und Renovierung bei Einzug verlangt werden. Kann eine Miethöhenänderungskündigung durchgeführt werden und ggflss. in welcher Höhe oder riskiere ich hiermit eine tatsächliche Kündigung des Vermieters?
Freund der Tochter will einziehen/sich anmelden
vom 21.1.2023 für 75 €
Die Vermieterin droht meiner Tochter mit der Kündigung der Wohnung, wenn der Freund einzieht. Sie würde keinen Einzug dulden, auch nicht wenn ich an ihn untervermiete.
Fehlbetrag in der Mietkaution Rückzahlung
vom 26.4.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Anwältin, sehr geehrter Herr Anwalt, aus einem gekündigten Mietverhältnis (Kündigung am 31.12.2005 zum 31.3.2006) wurde mir meine Mietkaution in Höhe von 2000 Euro von meinem Vermieter, Herrn D., nicht vollständig ausgezahlt, mit der Begründung, dass die Küche das Eigentum von Herrn D. war. ... Bei Einzug in die Wohnung hatten wir die "Küche" für 800 Euro von Frau K. übernommen.