. - Vermietung ist seinerzeit durch einen Verwalter erfolgt, im Namen einer nur mit Namen angegebenen Person/GbR; Zahlung (Miete und Kaution) waren stets an den Verwalter zu leisten (alles immer vereinbarungsgemäß und fristgerecht erfolgt) - Hausbesitzer/Vermieter hat zum 1.6.2012 gewechselt (laut Mitteilung durch Verwalter vom 20.4.2012), Verwalter behauptet, weiterhin die Verwaltung auch für den neuen Hausbesizter wahrznehmen zu sollen) - Verwalter teilte den Namen und in der Folge die Kontonummer, aber nicht Adresse des neuen Hausbesitzers/Vermieters mit - Verwalter zieht nach erneuerter Lastschrifteinzugermächtigung Miete weiterhin erfolgreich von meinem Konto ein - die Kaution wurde am 30.5.2012 an mich zurücküberweisen, mit der Aufforderung, die Kaution nunmehr auf das Konto des neuen Vermieters (wie oben gesagt - Namen und Kontonummer wurden angegeben, aber keine Anschrift) - ich habe per Brief um Bekannntgabe der Adresse gebeten, dem entsprach der Verwalter nicht - statt dessen hat er nun wiederholt eine Zahlung der Kaution zum 20.6.2012 verlangt und anderenfalls die fristlose Kündigung angedroht - ich habe zugleich deutlich gemacht, dass ich die Kaution sofort zu zahlen bereit bin - entweder auf ein Konto des Verwalters, oder auf das Konto des neuen Hausbesitzers sobald mir dessen Adresse bekannt gegeben wird; - der Vollständigkeit halber sei ergänzt, dass ich die per Schreiben vom 20.4.2012 eingeräumte Möglichkeit nicht wahrgenommen hatte, bis zum 18.5.2012 einer Übertragung der Kaution zuzustimmen (hätte ich machen sollen, habe ich aber versäumt) Frage: - dass ich an sich verpflichtet bin, die Kaution auch gegenüber einem neuen Besitzer zu zahlen, ist klar, und das wird auch meinerseits nicht bezweifelt - muss ich aber die Kaution auf das Konto einer Person überweisen, für die ich Name und Kontonummer habe, aber keine Adresse?