Räumungsprozess: Einspruch gegen ein Versäumnisurteil
vom 28.12.2012
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Es wurde zunächst wegen nicht bezahlter Miete gegen mich (laut Mietvertrag einziger Mieter der Wohnung) eine Räumungsklage erhoben und beim Vollstreckungstermin dann durch den Gerichtsvollzieher vorläufig eingestellt. Nun wurde gegen meine Lebensgefährtin ein Räumungsurteil (Versäumnisurteil) erwirkt. Alle Mietrückstände wurden kurz vor dem ursprünglichen Vollstreckungstermin vollständig beglichen.