Als Mietvertrag wurde das Formular der 'Haus & Grund Hessen - Landesverband der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., Frankfurt am Main' mit Nr. ... Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Abluaf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/545.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 545 BGB: Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses">§ 545 BGB</a> findet keine Anwendung. § 3 Außerordentliches Kündigungsrecht Für den Fall der außerordentlichen Kündigung wegen Mietrückstandes umfasst die Miete auch die Betriebskostenvorauszahlungen, -pauschalen und Zuschläge. § 21 Beendigung des Mietverhältnisses 1./3. und 4. beziehen sich nur auf Räumung, Betriebskostenvorschüsse und Kosten durch Versorgungsunternehmen. 4. lautet wie folgt: Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis hätte gekündigt werden können für den Mietausfall, der durch das Leerstehen der Mietsache oder dadurch entsteht, dass im Falle der Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann.