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4.013 Ergebnisse für recht rechtlich

mietvertrag auf unbestimmte zeit über 3 jahre mindestmiedauer
vom 21.6.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
sehr geehrte damen und herren ich habe einen standardmietvertrag den ich aufgrund von sehr hohen nebenkosten kündigen möchte. im mietvertrag ist folgendes angekreuzt: der mietvertrag beginnt am: 1.3.2009. der mietvertrag läuft auf unbestimmte zeit. daneben steht handschriftlich : mindestens jedoch 36 monate. die klausel "die parteien vereinbaren das wechselseitig auf die dauer von ..... jahren (höchstens 4 jahre) auf das recht zur ordentlichen kündigung verzichtet wird " ist nicht ausgefüllt. ich hatte mich mit dem Vermieter auf eine mindestmietdauer von 3 jahren geeinigt und stehe normalerweiße auch zu meinem wort. allerdings wurde mir vom vermieter damals mündlich zugesagt das eine nebenkostenvorauszahlung von 70,- € mtl. völlig ausreichend ist. aufgrund der nebenkostennachzahlung komme ich jedoch nun umgerechnet auf eine voorauszahlung von 110,- € für eine 50 qm Singlewohnung und möchte so schnell wie möglich hier raus. mit freundlichen grüßen schmid
Feuchte Keller mitgekauft?
vom 17.4.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren,ab Aug.2006sind meine Frau und ich Egt. einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus.Dieses wurde 1951 wiederaufgebaut und 2004 an eine Imobilienfirma verkauft und von dieser saniert(Iso-Fenster und WD war vorhanden).Alle Zu-u.Ableitungen(Gas,Elt.,Wasser)wurden erneuert,Fassaden- anstrich,Hausflurrenovierung usw.vorgenommen.Offensichtlich waren die durch Durchfeuchtung maroden Keller und Grundmauern, auf die ich die Verantwortlichen als vorher langjähriger Mieter Hingewiesen habe.Einige Arbeiten zur Substanzerhaltung wurden gemacht,die Sannierung aber nicht zum Ende geführt.Jetzt heißt es:"Gekauft wie gesehen"!Meine Frage: Haben wir einen Anspruch auf trockene Keller und somit soliede Grundmauern in einem sanierten angepriesenem Haus oder hätten wir das vertraglich extra absichern müssen.
Änderung einer gärtnerischen Gestaltung einer Gemeinschaftseigentum mit SNR
vom 1.10.2018 42 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Jeder erwerbende Miteigentümer ist verpflichtet, diese Vollmacht ausdrücklich zu erteilen und dafür Sorge zu tragen, dass Inhaber von etwaigen Rechten am Sondereigentum, soweit sie an diesen Änderungen mitwirken müssen, ihre erforderliche Zustimmung in der erforderlichen Form unverzüglich erteilen. 2. ... Soweit zur rechtlich einwandfreien Umsetzung der nach dieser Teilungserklärung einem Miteigentümer gestatteten Baumaßnahmen die Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum oder die sonstige Ergänzung der Teilungserklärung erforderlich und/oder nützlich ist, ist dieser seitens aller sonstigen Miteigentümer entsprechend bevollmächtigt.
Besitzverhältnisse
vom 12.11.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Ich hoffe das mir einer helfen kann.Jetzt,nach 21 Monaten Mietdauer, habe ich durch einen Einblick beim Grundbuchamt erfahren,das meine Vermieterin gar nicht Eigentümerin der an mich vermieteten Wohnung ist,sondern ein anderes Familienmitglied alleiniger Besitzer.Die Frau die sich als Vermieterin ausgibt hat keinerlei Rechte an dem Haus in dem sich meine angemietete Wohnung befindet.Der eigentliche Besitzer tut aber so als ob er auch nur ganz normaler Mieter ist,obwohl Ihm das Haus aber gehört.Ist das nicht Betrug?
Ärger nach Zwangsversteigerung
vom 25.4.2008 60 € Historischer Preis
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Alles ist aber im Grundbuch auf dem selben Blatt eingetragen, aber ohne Wegerecht für den hinteren Teil.Es besteht keine Möglichkeit außer über die rechts und links liegenden Nachbargrundstücke,oder mit dem Hubschrauber das Grundstück zu erreichen.Der Ex-Hauseigentümer möchte uns diese Fläche für 35.000€ zum Kauf anbieten,oder einen Zaun ziehen lassen.Sie ist auch noch belastet mit 5000€.Der Kaufpreis erscheint uns aber zuviel und ist vielleicht auch völlig unnötig?! ... Welche Rechte haben wir?
Eigentumswohnung/Mietwohnung
vom 21.12.2012 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Da wir vor 1 Jahr erst eingezogen sind und viel dort investiert haben, möchten wir gerne wissen, wie die rechtliche Lage ist, wenn die Wohnung verkauft wird und der neue Eigentümer Eigenbedarf anmelden sollte, oder uns aus einem anderen Grund kündigt.
Vermittlungsgebür/Provision für Mietwohnung an Privatperson
vom 5.2.2009 20 € Historischer Preis
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Jetzt hat sie eine Email von einem gewissen Herrn von einem Ordnungsamt bekommen, hier eine Kopie: Sehr geehrte Frau ……………. die in ihrer Anzeige bei ……………………… angegebene Wohnung in der eine Provision beabsichtigt wird ist NICHT Rechtens und ein Betrugsfall . Da sie weder Makler sind noch eine Immobilienfirma haben bitten wir sie höflichst dies zu unterlassen und aus dem Angebot zu entfernen da wir sonst gezwungen sind Rechtliche Schritte gegen sie einzuleiten und das mit einer Strafanzeige ahnden.
Mündliche Vertragsverlängerung
vom 17.3.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hat er das Recht, mit der Polizei da zustehen und uns von heute auf morgen aus der Wohnung zu schmeissen, eines unserer Kinder ist sogar ein Säugling... Können wir uns auf die mündliche Vereinbarung beziehen, und die 2 Wochen länger bleiben, was für Möglichkeiten hat er rechtlich, müssen wir ihn überhaupt in die Wohnung lassen, kann er einfach vor der Türe stehen und Eintritt verlangen.