Altvertrag vor 2001 mit Befristung und Verlängerungsklausel
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses |beträgt die Kündigungsfrist - 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind - 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind - 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind - 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind 6. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten MOnats der Kündigungsfrist zugehen 7.