Nebenkostenabrechnung - Verteilungsschlüssel bei Aufzugskosten
vom 1.12.2008
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Der Vermieter hat daraufhin unseren Widerspruch mit folgender Begründung abgelehnt: „Der Aufzug ist tatsächlich nur von bestimmten Teilnehmern zu nutzen, welche nur über den Schlüssel zu der jeweiligen Wohnung Zugang zum Fahrstuhl haben. ... Falls der Vermieter im Unrecht ist und meine Argumentation richtig ist, kann bei Ansetzen der Wohnfläche als Verteilungsschlüssel die gesamte Wohnfläche (Vorder- und Hinterhaus) oder aber nur die Wohnfläche des Vorderhauses angesetzt werden. ... Gibt es (sofern meine eigene Argumentation korrekt ist) bereits entsprechende Urteile mit denen ich ggü. meinem Vermieter argumentieren kann?