Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
zunächst einmal möchte ich Ihnen mein herzliches Beileid bekunden.
Grundsätzlich haben Sie als (Teil-)Rechtsnachfolger Ihrer Mutter gegenüber Ihrem Bruder als Vermieter der Wohnung dieselben Verpflichtungen wie gegenüber einem beliebigen anderen Vermieter.
Wenn die Verpflichtung zu Schönheitsreparaturen/Renovierung in dem Mietvertrag zwischen Ihrer Mutter und Ihrem Bruder wirksam auf Ihre Mutter übertragen wurde, ist diese Verpflichtung nunmehr zur Hälfte auf Sie übergegangen.
Es kommt also darauf an, ob Ihre Mutter nach dem Mietvertrag hätte renovieren müssen. Sie sollten den Mietvertrag insofern kritisch prüfen (viele den Mieter belastende Klauseln sind nach der neueren Rechtsprechung unwirksam) oder am besten von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Ich stehe insofern gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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