Er wusste wohl, dass ich und ein Freund nicht zustimmen würde; denn wir hatten schon seit langem die X-kasse in X-berg auf dem "Kicker" Diese Bank hatte uns im Vorfeld bereits angeschrieben, dass wir dieses Angebot annehmen müssen, ansonsten würde dieses Modell zusammenfallen.Die Bank sei Ihrer Verpflichtung bereits nachgekommen, denn sie hatte die Betreibergesellschaft mit bereits 4 Mio seit Eröffnung subventioniert; Wir entgegeneten jedoch, dass wir die Bank im Zweifelsfall für den Mietrückstand bzw Verlust verantwortlich machen würden, denn ich sah die Bank in der Haftung, da diese Bank genau vor ca. 10 jahren als sichere Anlage verkauft hatten ((48 % weiche Kosten / Kopplungsgeschäft ..... )Die Anderen hatten zugestímmt, weil alle noch die Anlage voll beliehen hatten- und somit mussten- (wir´-Gott sei Dank nicht !) ... Und da ich ohne Zustimmung des Verwalters nicht einfach das App. vermieten darf, würde ich wohl bald gar nichts mehr bekommen. ... Er schrieb, er würde eine Sondersitzung einberufen-dies hatte er bislang nicht gemacht.- haben wir hierfür einen Anspruch in der TE steht, dass eine gemeinschaftlicher Vermietung vorgesehen ist- Laut dem Verwalter dürfte ich wohl fremdvermieten- ich würde allerdings seine Zustimmung benötigen-und diese würde er mir versagen.