Hallo , Aufgrund eines Wasserschadens(nicht vom Mieter verursacht) muss das Bad nun komplett saniert werden und die sanitären Anlagen wurden bis auf die Toilette komplett entfernt.Die Sanitäreinrichtung fehlt seit nunmehr vier Wochen und die Baumaßnahmen ziehen sich noch mindestens zwei Wochen in die Länge.Der Wasserschaden entstand ursprünglich durch eine Verstopfung im Abfluss, welche wir, die Mieter, im Herbst 2009 angegeben haben.Aufgrund der Nachlässigkeit der Vewaltung ist daraus ein erheblicher Schimmelschaden entstanden.Eine Mietminderung von 50 % haben wir bereits erwirkt.Nun möchten wir ausziehen zum 01.08.2010 und wollen von Ihnen wissen, ob wir unter diesen Umständen ohne Berücksichtigung der Kündigungsfrist zum 01.08.2010 oder 01.09.2010 kündigen können.Noch haben wir nicht gekündigt.