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789 Ergebnisse für vermieter anwalt schreiben

Vermieter verlangt Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages !
vom 20.5.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo mein Vermieter gibt keine Ruhe ! ... Ein neues Schreiben vom Anwalt, jetzt war es der Einbauschrank, der alt und stinkig war und voller Ungeziefer, den wir ERNEUT damals vor über 14 Monaten mit dem mündlichen Einverständnis entfernt hatten und den er noch abgefahren hat - allerdings ist dieser Schrank, wie auch die Einbauküche - von der er GESAGT hat, wir könnten damit machen was wir wollten (diese ist auch schon etliche Jahre alt) NICHT im Mietvertrag erwähnt, also nicht Gegenstand des Mietvertrages - wir möchten die Küche gerne beim Auszug mitnehmen, da wir schon bei der Badrenovierung die Kosten der Badewanne getragen haben ! ... FRAGE: Was kann der Vermieter wirklich beim demnächst anstehenden Auszug verlangen ?
Vermieter verlangt Kündigung
vom 14.8.2004 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da wir uns nicht gezwungen sehen dieses Schreiben zu unterschreiben droht der Vermieter meinem Freund auf "normalen Weg" zu kündigen. ... Müssen wir das Schreiben unterschreiben? ... Kann der Vermieter meinem Freund die Kündigung aussprechen?
Fristlose Kündigung durch Vermieter - Kann der Vermieter mich wirklich "aus der Wohnung werfen"?
vom 14.5.2006 20 € Historischer Preis
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Eine "richtige" Kündigung hat mein Vermieter noch nicht geschickt, "lediglich" eine letzte Mahnung, wenn ich den Brief richtig verstanden habe. ... Kann der Vermieter mich wirklich "aus der Wohnung werfen", auch wenn ich die Schuld (innerhalb 2 Mon) begleiche? Und wenn der Vermieter sich darauf nicht einläßt?
Kündigung gemeinsamer Mietvertrag nach Todesfall
vom 27.3.2007 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter und mein Ex-Freund hatten jetzt für die nächsten Tage einen Termin vereinbart. ... Ausserdem hat der Vermieter mir versichert, er hätte ja mein Schreiben mit meiner Auszugsmitteilung und dass er mir keine Schwierigkeiten machen wird. Aber darauf möchte ich mich nicht verlassen. - Der Bruder möchte jetzt den Vertrag über seinen Anwalt kündigen lassen und ich soll dem Anwalt eine Vollmacht dafür erteilen.
Vermieter verweigert Schimmelbeseitigung
vom 10.5.2011 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
hallo, bitte helfen sie uns. wir sind am 1. januar 2011 in dieses haus zur miete eingezogen. bereits nach einer woche haben wir den ersten schimmel entdeckt, ca. 30 cm auf 30 cm groß im bad. das haus war komplett geweißt und alles schien in ordnung zu sein. wir teiltem den vermieter bei einem gespräch dies mit. bis zum heutigen tag erörterten wir den schimmelbefall häufig und baten auf beseitigung. am 9. märz war fast in allen räumen schimmel, ziemlich viel sogar. die ganze untere wand entlang. der vermieter kam sofort und bestätigte die kenntnis des schimmels schriftlich. seit dem 9. märz bis zum 3. mai 2011 versetzte uns der vermieter 3 x und kam nicht um den schimmel zu beseitigen obwohl wir 2 kleine kinder haben und ich an krebs erkrankt bin. stattdessen, hat er während dieser zeit , einen pferdestall, eine longe für das pferd, sanierungsarbeiten in seiner scheune für das zukünftige ferienhaus und einen garten für das ferienhaus angelegt. wir sprechen bzgl. schimmelbefalls hier von einem zeitraum von 4 monaten im bad und 8 wochen für den rest des hauses. das ist nicht akzeptabel. das ist demütigend und nötigend. wie kann man sich nur so rücksichtslos und verantwortungslos verhalten und sich jeder pflicht entziehen. ich schrieb einen brief in dem ich darauf hinwies, das ich bis dato keine mietkürzung vorgenommen habe. die vermieter kündigten an zum anwalt zu gehen. gesagt getan. am nächsten tag wurde ich von den vermietern ausgelacht und während diese telefonierten wurde ich verächtlich betituliert. ich war total fertig. ich habe meine vorhänge genommen und darauf geschrieben: stellt euch vor es schimmelt und keiner macht was . auf den anderen vorhang habe ich darauf geschrieben: bei uns ist der schimmel nicht nur auf der koppel. die vermieter haben sich sofort eine richterliche anordnung geholt und wollen mich verklagen weil ich angeblich bezwecken wollte den vermietern zu schaden und diese zu verunglimpfen. nachweislich steht keine lüge auf meinen vorhängen. es schimmelt. der vermieter hat sich schriftlich dazu bekannt . 3 seiner vereinbarten termine nicht eingehalten. stattdessen andere dinge aufwändig erledigt. auch nachweislich. wir waren unglaublich geduldig. soetwas geht dochnicht. meine frage: darf ein vermieter mich einer schimmelgefahr aussetzen über einen derartig langen zeitraum und nicht tätig werden obwohl er es wußte.und nach mehrmaliger aufforderung diesen zu entfernen, dies nicht zu tun. ich habe doch das recht auf meinungsäußerung. darf ichnicht sagen dass es bei uns schimmelt und das der vermieter bis dato nichts gemacht hat. immerhin kann ich nachweisen dass er es wußte und nichts gemacht hat. morgen muss ich zur anhörung. ichhabe angst. fühle mich betrogen und gedemütigt. was soll ich tun ? desweiteren hat der vermieter mein geheimnis in der nachbarschaft erzählt. er erzählt das ich einen gehirntumor/krebs hätte. außerdem gibt es keinen zaun auf unserem grundstück und eine holzhütte nutzen wir zur lagerung unserer sachen und gelben säcke. jetzt verlangt er schadensersatz weil unser müll in seiner scheune plötzlcih wäre. er behauptet wir würden unseren müll dort lagern. wir nutzen nur unsere holzhütte. er hat tag und nacht zugang zu unserem grundstück. sozusagen könnte er viele dinge in unserer hütte welche zum mietvertrag gehört deponieren. er will sich rächen und behauptet über seinen anwalt unglaubliches. wir kommen ursprünglcih aus hessen und sind vor kurzem nach ostfriesland "ausgewandert" wegen meiner krankheit. wir hatten bei 2 anwälten angefragt, aber wenn sie hören dass unsere vermieter die xxx sind/malermeister und eine firma haben, weigern diese sich den fall anzunehmen. es lässt vermuten, dass man hier in ostfriesland probleme mit einheimischen bekommt wenn man nicht ostfriese ist. tratsch ist hier das halbe leben und niemand wird gegen eine Firma angehen. wir haben uns wirklich ausnutzen lassen, weil wir nicht wußten wie wir damit umgehen sollen. wir haben ernsthafte probleme. ich kämpfe um mein leben während ich am essenstisch mit meinen kindern und meinem mann den schimmel anschaue und über schlimmeres möchte ichnicht nachdenken. das kleine kinderzimmer meines sohnes kann er nicht nutzen wegen dem befall. der schimmel ist direkt an der toilette am toilettenpapierhalter. das ist wirklich schädlich. das ist doch grob fahrlässig. wie soll ich denn bei der anhörung bzgl. meiner bemalten und beschriebenen vorhänge argumentieren. zum 30. juli 2011 hatte ich bereits im märz fristgerecht gekündigt. ich kann dochnicht zusehen wie dieser vermieter dieses schimmelhaus an andere leute weitervermietet ohn mich zu äußern. warum wird der vermieter geschützt ? wenn der zukünftigte mieter über den schimmelpilz erfährt durch eine besichtigung kann dieser sich entscheiden. wenn auf meinen vorhängen steht dass es hier schimmelt, dann darf ich das, weil es wahr ist. am selben tag als meine vorhänge im fenster hangen kam ein schreiben vom vermieter, dass er sanierungen vornehmen will. dies behauptete er aber bereits 3 x zuvor und tat dies nicht. ich kann ihn nicht für ernst nehmen. bis heute ist der schimmel in unserer wohnung. draussen hat er das blumenbeet aufgerissen und die schimmelwand außen gestrichen. ich weiß nicht was ich davon halten soll. ichmöchte auch noch erwähnen, dass es eine liste mit 11 mängel an diesem haus gibt. das haus ist total befallen und vernächlässigt. meiner meinung nach keine unerhebliche schäden-mängel, diese hat er bis heute auch nicht behoben. bitte helfen sie mir mfg. m. fecher
Versäumnis-Urteil, Welche Rechte habe ich noch?
vom 23.6.2005 20 € Historischer Preis
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Darauf wollte ich noch einige Sachen aus der Gaststätte holen, wobei ich auch schon den Vermieter vor der Tür vorfand. ... Meine Frage: Kann der Vermieter ohne meine Einverständnis das Schloß ausgewechseln? ... Kann ich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten selbst (ohne Anwalt) einen Widerspruch einlegen?
Nutzung Kellerraum
vom 26.3.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun hatte uns der Vermieter diesen Raum wegen "Eigenbedarfs" gekündigt. ... Unser Vermieter hat nun vor wenigen Tagen durch einen Mietmieter mit dem Anwalt gedroht, falls die Sachen nicht entfernt würden - ich habe geantwortet, sie würden ohnehin bald entfernt. Dennoch hat unser Vermieter postwendend einen Anwalt eingeschaltet und mit einer Räumungsklage wegen wissentlicher widerrechtlicher Nutzung des Kellervorraums gedroht, falls bis Mittwoch nächster Woche der Vorraum nicht frei sei.
Rechnung des Energieversorgers NEW an Vermieter
vom 26.4.2015 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte, ich hatte meine ETW seit Mitte 2013 vermietet, und ab Anfang 2014 kam die Miete meist gar nicht oder in kleinen Teilbeträgen Ich hattet grosse Mühe den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, Anfang Dezember 2014 zog er in einer Nacht und Nebelaktion aus. ... Zunächst keine Antwort, ausser einer Mahnung, dann auf mehrmaliger Intervention meinerseits ein Schreiben, ein Herrr (mein Nachname) habe Ende März 2014 den Leerstand telefonisch gemeldet und man habe dann den Vertrag mit dem Mieter auf mich übertragen, gleichzeitig nächste Mahhnung. ... Antwort war, dass der Vertrag ab sofort gelöscht wäre, am gleichen Tag erhielt ich jedoch ein weiteres separates Schreiben mit der Sperrankündigung nächsten Mittwoch.
Wohnung Wasser Wand, Fensterbank Vermieter Termin Berufstätigkeit
vom 4.1.2024 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Vermieter Schaden schriftlich gemeldet. ... Sie schreiben, es scheint ja nicht zeitkritisch bei uns zu sein, und geben Termin Ende Februar - wieder um allerspätestens 15:30 Uhr. ... Wir meinten nur das man sich ja bisschen nach der Berufstätigkeit richten müsse, und die meinte nur sie hat es nun deren Anwalt übergeben… Wir hatten es letztes Jahr schon mal allgemein gemeldet, da war Eigentümerwechsel und die wollten die Wohnungen besichtigen aber bei uns hatte niemand geklingelt.
Bis wann muss der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung schicken und kann ich die Nebenkosten einf
vom 17.8.2008 20 € Historischer Preis
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Mein Vermieter kümmert sich weder um das Haus, reagiert nicht auf Briefe oder Anrufe und ich habe bisher auch keine Nebenkostenabrechnung für 2007 erhalten. Seit einiger Zeit wird von den anderen Mietern auch keine Gartenpflege, Hausreinigung, usw. mehr erledigt, da diese vom Vermieter nicht mehr bezahlt wird. Auch auf Schreiben der anderen Mieter reagiert er nicht.
Kündigung vor Schlüsselübergabe, zu zahlende Kosten?
vom 11.11.2011 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Trotzdem bekam ich den Mietvertrag, mit dem Hinweis vom Vermieter, das sei doch egal und merkt keiner... hab ich nun ein Druckmittel gegen den Vermieter? ... Und wir vereinbarten eine Erklärung, schriftlich, leider nur eine Kopie beim Vermieter vorhanden, Zeugin ist meine Ex, und im Kündigungsschreiben wurde einmal bestätigt das es ein solches Schreiben gibt. ... Das Schreiben hatte ich damals gelesen.
Vermieter fordert Mietminderung
vom 11.1.2010 25 € Historischer Preis
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Also Baumangel, den Vermieter zu vertreten hat. ... Nun schreibt der Anwalt des Vermieters, dass all diese Umstände unerheblich sind und keine Mietminderung rechtfertigen. Der Vermieter reagiert nicht auf meine Schreiben im dem ich ihn auffordere die Arbeiten abzuschliessen.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. ... (heute, 3 Tage nach dem letzten Anruf) finden wir ein Kuvert im Briefkasten, auf dem handschriftlich vermerkt ist: „Einwurf per Bote, 16.2.2015, 22:25", darin befindet sich ein Schreiben vom Vermieter datiert auf den 16.2. mit folgendem Text (Anmerkungen von uns in Klammern): „Sehr geehrte…, da leider sämtliche Gespräche und Einigungsversuche meinerseits von Ihnen abgelehnt wurden bin ich nun gezwungen diesen Weg zu gehen. ... Februar 2015 (4 Werktage nach dem Datum des Schreibens!!!)
Mietrecht- als Vermieter
vom 28.5.2016 52 € Historischer Preis
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Als Vermieter haben wir Streit mit unserem ehem. ... Auf die Hinweise und den Vorschlag, eine "richtige" Gartenfirma zu engagieren, hat der Mieter so reagiert, dass er seinen Anwalt eingeschaltet hat, das hat er uns per E-mail mitgeteilt. ... Können wir die Gartenfirma in diesem Fall selbst aussuchen oder müssen wir das Schreiben von seinem Anwalt abwarten?
Unvollständige Empfänger-Angabe in Kündigung
vom 5.9.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Am 14.2.06 erhielt ich von dem Anwalt der Vermieterin einen Brief , indem das zweite Schreiben "entgegenkommend" als Kündigung anerkannt wurde, aber damit wirksam erst zum 30.4.06. ... Gibt es vielleicht irgendwelche Fristen, die ein Vermieter bei einer nicht rechtsgültigen Kündigung einhalten muss? 3) Ist die Höhe der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühr richtig, also darf der Anwalt 15 Monatsmieten als Schadenssumme berechnen, obwohl nur drei Monatsmieten gefordert waren?