Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Wohnung zur Miete und einen schriftlichen Vertrag in dem steht, dass ich drei Monate vor dem Auszug schriftlich kündigen muss. ... Als nun am ersten Februar das Geld wieder eingezogen wurde, habe ich mich beschwert, dass ich doch gekündigt hätte und mein Vermieter hat mir gesagt, dass meine Kündigung unwirksam sei da Sie nicht schriftlich war, wie in dem Mietvertrag der Wohnung geschrieben. Ich denke aber das eine hat mit dem Andern nichts zu tun, oder müssen Kündigungen immer schriftliche eingereicht werden?