Muss ich diese Frist einhalten oder kann ich trotzdem mit der mittlerweile einheitlichen Frist von 3
vom 17.3.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Zu einer Kündigung enthält der Vertrag folgende Formulierung: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, sie verlängert sich nach Ablauf von 5,8, 10 Jahren seit Überlassung der Wohnung jeweils um 3 Monate. ... Muss ich diese Frist einhalten oder kann ich trotzdem mit der mittlerweile einheitlichen Frist von 3 Monaten kündigen?