Nutzung von Sondereigentum und Sondernutzungsrecht als Gewerberäume
vom 9.8.2011
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Wir sind Eigentümer einer Wohnung in einem Haus mit 3 Wohneinheiten. Nun hat ein anderer Eigentümer in seiner Wohnung (Sondereigentum) und in seiner Garage (Sondernutzungsrecht) ein Gewerbe (Büro und Motorradwerkstatt)ohne Information der Miteigentümer oder Genehmigung durch den Verwalter eingerichtet. In der Teilungserklärung steht ausdrücklich, das die Wohnungen nur zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen, die Einrichtung eines Gewerbes der Zustimmung des Verwalters bedarf.