Fristlose Kündigung des Mietvertrags wegen versehentlichem Rückstand!
vom 18.6.2010
33 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Der Mieter hat bisher immer seine Miete ordentlich entrichtet. ... Der Mieter hat dem Vermieter ferner mitgeteilt, das er eh einen Umzug plant und sogar einen Nachmieter liefern kann. Die Frage ist nun für den Mieter.