Mietrecht | Sonderkündigung nach Zwangsversteigerung
vom 25.3.2011
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Meine Frage: Hebel ich bei einer Kündigung gemäß § 53a ZVG i.V.m. § 573d BGB die ordentlichen Kündigungsfristen aus? ... In Zahlen: Kündigung muss bis zum 03.04.11 erfolgen und gekündigt zum 30.06.2011???