Miethöhenänderungskündigung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Kein kommunaler Mietenspiegel, jedoch bei ortsansässigem Makler nachgefragt kann 600 bis 650 € bei Ortsmitte und Renovierung bei Einzug verlangt werden. Kann eine Miethöhenänderungskündigung durchgeführt werden und ggflss. in welcher Höhe oder riskiere ich hiermit eine tatsächliche Kündigung des Vermieters?