Der Vermieter fordert nun, dass ich die Bewässerung dieser neu angelegten Gartenanlage auf eigene Kosten über den Trinkwasseranschluss meiner Terrasse übernehme. ... Ich habe dem Vermieter stattdessen folgende Kompromissvorschläge unterbreitet: • Die Pflege der neuen Gartenanlage kann durch eine Fachfirma übernommen werden, bis die Anlage etabliert ist. • Mein Trinkwasseranschluss auf der Terrasse kann genutzt werden, sofern ein Zwischenzähler installiert wird, um die tatsächlichen Bewässerungskosten transparent zu machen. • Ich war sogar bereit, die Bewässerung selbst zu übernehmen, sofern mir schriftlich garantiert wird, dass ich nicht haftbar gemacht werde, sollte die neue Gartenanlage trotz regelmäßiger Bewässerung nicht gedeihen und ein Gartenzwischenzähler installiert wird bzw. ein Wasseranschluss fuer den Gartenanschluss wo ich fuer das Bewaessern des Gartens keine Abwassergebuehren bezahle. ... Meine zentrale Frage lautet daher: Bin ich rechtlich verpflichtet, die Kosten und Verantwortung für eine neu angelegte Gartenanlage zu übernehmen, obwohl im Mietvertrag lediglich die Pflege eines bestehenden Gartens vereinbart wurde und ich vor Vertragsschluss nicht über die Neuanlage informiert wurde?