Der Fristenplan sieht u.a. vor: Für Wohn-, Eß-, Schlaf-, Kinderzimmer und Diele: Erneuerung des Farbanstrichs auf Rauhfasertapeten nach 4 Jahren Für Küche und Bad: Erneuerung des waschbeständigen Anstrichs auf Putzflächen nach 4 Jahren Für Türen, Fenster (innen), Fußleisten und Holzdielen: Erneuerung des Lackanstrichs nach 6 Jahren Für Heizkörper und -leitungen sowie Abflußleitungen: Erneuerung des Lackanstrichs nach 8 Jahren Frage 2: a) Müssen überhaupt Schönheitsreparaturen durchgeführt werden, wenn nach Übernahme der unrenoviert übernommenen Wohnung unsererseits Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden, auch wenn im Vertrag und Übergabeprotokoll zu Art und Umfang von Renovierungen seitens des Vormieters nichts vermerkt wurde (s.o. unter A)? ... D.h. kann er z.B. trotz einer Mietdauer von 4 Jahren und 8 Monaten eine Neulackierung von Türen, Fenstern, Heizkörpern und Dielen verlangen, obwohl die jeweiligen Fristen (6 bzw. 8 Jahre) noch nicht abgelaufen sind und zwar entweder unter Verweis auf die Tatsache, daß sich nicht klären läßt, ob und wann der Vormieter die Anstriche jemals erneuert hat, oder unter Hinweis auf eine Fristverkürzung gem. ... Nur zum Hintergrund: Wir möchten unbedingt die Erfahrungen vermeiden, welche Bekannte in unserem Haus bei ihrer Kündigung vor einigen Monaten machten: Da der Hauseigentümer die Wohnungen vermutlich in Eigentumswohnungen umwidmen möchte, versucht er, auf Kosten der Mieter umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen zu lassen.