Kündigung ohne Einhaltung der Frist
vom 16.2.2007
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Dies begründet sich für uns auf fogende Tatsachen: - mündliche fristlose Kündigung vom Vermieter am 18.01.07, da wir angeblich unsere Miete nicht bezahlen (Miete ist von uns immer bezahlt worden, eine komplette Miete in bar(hierfür gibt es einen Zeugen) und einmal 70 € in bar, der Rest per Überweisung) - versteckte Mängel in der Wohnung: Heizkörper funktionieren in einem Kinderzimmer und im Bad nur auf der höchsten Stufe. - Toilettenspülung im Bad und Gäste-WC funktionieren nicht richtig - erneuter Schimmel im Schlafzimmer unseres Sohnes der Astmathiker ist.Am heutigen Tag entdeckt! ... Der Vermieter akzeptiert die >Kündigung nicht, da wir die oben genannten Punkte noch nicht aufgeführt hatten, da uns ja schon mündlich fristlos gekündigt wurde,er möchte die angeblichen Mietrückstände und die Märzmiete, dann wäre er bereit uns aus dem Vertrag zu lassen.