Da jedoch das Eigentum unserer neuen Wohnung leider nicht fristgerecht übertragen werden konnte, haben wir unseren bisherigen Vermieter gebeten die Kündigung des Mietvertrages um einen Monat, also zum 01.04.17, zu verschieben. ... Der Vermieter Übernimmt sämtliche Arbeiten, die im Zusammenhang mit den normalen Schönheitsreparaturen stehen, selbst. ... Kann er von uns 450 € "Ausgleichszahlung für Schönheitsreparaturen" verlangen, obwohl er eindeutig die Wohnung komplett neu modernisieren wird, zumal er für uns pauschal die Möglichkeit ausschließt dieses Schönheitsreparaturen machen zu lassen?