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119 Ergebnisse für nachmieter zeitmietvertrag

Zeitmietvertrag: Versetzung des Mieters nach Indonesien
vom 31.8.2005 30 € Historischer Preis
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Der Vermieter besteht im Prinzip auf Erfüllung des Zeitmietvertrages, hat dem Mieter aber angeboten, dass er einer Kündigung zustimmt, wenn der Mieter einen Nachmieter zu den ursprünglichen Mietbedingungen stellt, bzw. dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und, da die Mietpreise in den letzten Jahren rückläufig waren, soll der Mieter den Differenzbetrag zwischen der seinerzeit vertraglich vereinbarten Monatsmiete und der jetzt erzielbaren Monatsmiete bis zum Vertragsablauf April 2007 als Abstand bezahlen. ... A)Ist der Zeitmietvertrag aus den unter 1. und 2. angeführten Gründen anfechtbar?
Mieter Vermieter und Nachmieter
vom 1.2.2006 15 € Historischer Preis
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Leider wurde meine Großmutter zu einem Pflegefall , so das wir ausziehen musten um uns um die Oma zu kümmern bei der wir jetzt leben.Wir haben die Wohnung gekündigt.Da die Wohnung ein Interessantes Objekt ist , haben sich viele Interessenten als Nachmieter gemeldet welche auch schon im folge Monat einziehen würden.
befristeter Zeitmietvertrag?
vom 25.9.2006 15 € Historischer Preis
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Soweit ich informiert bin, müssen nach dem 01.09.01 geschlossene Zeitmietverträge entsprechend begründet werden (vgl. §575 BGB). ... Die Nummer 2 wurde auf meinen Wunsch hin wie folgt geändert : Nach Ablauf der 5-jährigen Festmietzeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. § 8 Keine stillschweigende Vertragsverlängerung – Verlängerungsregelungen 1.Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so tritt eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nicht ein (§568 BGB). 2.Die bisherigen Vertragsbestimmungen sind für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses maßgebend, aber auch für den Fall des erneuten Zustandekommens eines Mietverhältnisses zwischen den Parteien, soweit nachstehend keine anderen Vereinbarungen über eine mögliche Verlängerung des Mietzeit getroffen sind : Sollte der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der 5-jährigen Befristung nicht mehr aufrecht erhalten können, kann er einen Nachmieter an den Vermieter vermitteln, welcher in das Mietverhältnis eintritt. Der Vermieter kann aus wichtigen Grund den Nachmieter ablehnen.“ Kann ich meinen Vertrag zum 31.12.06 kündigen?
mietausfallentschädigung
vom 21.3.2005 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten abend...kürzlich bekam ich post vom anwalt meines exververmieters.da ich einen zeitmietvertrag hatte und mich mein vermieter trotz angebot meinerseits nachmieter vorzustellen nicht aus dem vertrag lassen wollte provozierte ich durch einstellung der mietzahlung eine fristlose kündigung.dies ist mir gelungen...jetz bekam ich folgenden text von seinem anwalt geschickt: "wir stellen fest das eine wohnungsübergabe am 23.02.05 erfolgte...nachdem die kündigung auf ihr vertragswidriges verhalten-sie bezahlten rechtswidrig nicht die vereinbarten mieten-zurückzuführen ist und mein mandant trotz grösster anstrengungen bislang nicht in der lage war,die wohnung weiter zu vermieten,schulden sie für die zeit in der eine weitervermietung nicht möglich ist,nutzungsasfall in form von schadensersatz.selbstverständlich steht es ihnen frei,selbst geeignete nachmieter zu benennen,wobei die nachmieterbenennung jeweils von meinem mandanten wohlwollend überprüft werden wird" da mein exvermieter die benennung von nachmietern unter 2 zeugen abgelehnt hat kann ich nicht ganz nachvollziehen mit welchem recht er nun schadensersatz fordert. 1.frage:steht ihm schadensersatz zu oder ist das hinfällig nachdem er unter zeugen die nachmieterbenennung vor der kündigung abgelehnt hat. die aussage unter grössten anstrengungen ist meines erachtens auch hinfällig da er lediglich einen makler beauftragt hat.und das erst in der zeit kurz vor dem 23.02.05...ich habe zufällig sein telefongespräch mit dem makler mitbekommen da ich zu dem zeitpunkt mit zwei freunden in einem immobilienbüro war und er grad die anschrift meiner ehemaligen wohnung durchgab. ich habe vor der kündigung eine anonce in die zeitung gesetzt worauf ich hunderte anrufe bekam und mindestens 10 leute die wohnung besichtigt und interessiert waren. 2.frage:sind die eben benannten sachen vor gericht von bedeutung oder eher nicht?
Alter Zeitmietvertrag vorzeitig (ordentlich) gekündigt - nichtig? Folgen?
vom 15.1.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Details: a) Zeitmietvertrag (nach altem Recht) mit Verlängerungsklausel - formularmäßiger Einheitsmietvertrag - Mietvertrag Beginn 01.12.1997 - unter §2 Mietdauer wurde angekreuzt: Punkt 2 b „mit Verlängerungsklausel.Er endet somit am 30.11.2007. Wird das Mietverhältnis nicht…gekündigt, so verlängert es sich um 1 Jahr.“ b) Kündigung des Mieters am 10.05.2006 „…kündige das Mietverhältnis zum 31.08.2006“ keine weiteren Angaben c) Gegenschreiben des Vermieters: „…habe nichts gegen eine Kündigung, aber der Mietvertrag ist auf eine Dauer von 10 Jahren festgelegt worden…sollten Sie´ vor Ablauf des Vertrages kündigen…müssen Sie mir mind. 3 Nachmieter vorstellen…“. d) Wohnungsübergabe-Protokoll am 1.9.2006 ausgefüllt und beiderseits unterschrieben e) Ehemaliger Mieter hat sich in keinster Weise um Nachmieter bemüht e) Nachmietersuche nur seitens des Vermieters – sehr langwierig f) Wohnungsleerstand bis 30.06.2007 Fragestellung: 1) Ist die ordentliche Kündigung des Zeitmietvertrages durch den Mieter evtl. nichtig?
Vorzeitige Beendigung eines qualifizierten Zeitmietvertrages durch Mieterin
vom 22.2.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Fakten: Qualifizierter Zeitmietvertrag mit Ende 31.01.2009 Kündigung der Mieterin am 15.02.08 (Eingang 21.02.) zum 30.04.08 Telefonische/persönliche Vorgeschichte: Die Mieterin gibt vor, ab Mai 2008 in den USA zu studieren. ... Kann die Mieterin ohne weiteres einen Nachmieter für den Laufzeitrest des MV stellen?
Zeitmietvertrag oder nicht?
vom 28.9.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Guten Tag! ich habe eine frage zu einem Wohnraummietvertrag, dazu zitiere ich wörtlich aus selbigem: §2 Mietzeit Das Mietverhältnis beginnt am 01.Januar 2003 1.Das Mietverhältnis läuft auf [unbestimmte Zeit] und endet mit Ablauf des Monats, zu dem der Vermieter oder der Mieter die Kündigung unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten ausspricht Für den Vermieter verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6 Monate, wenn seit der überlassung mehr als 5 Jahre verstrichen sind auf 9 Monate, wenn seit der Überlassung mehr als 8 Jahre verstrichen sind Erfolgt die Kündigung bis zum 3. Werktag des Kalendermonats, wird dieser Monat auf die Kündigungsfrist angerechnet.
Aufwandsentschädigung bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses?
vom 6.4.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Der Vermieter will mich jetzt nicht aus dem Mietvertrag lassen bzw. nur wenn ich einen Nachmieter bringe und zu dem die Kosten des Mieterwechsels i.H. von 177€ trage.Desweiteren behauptet der Vermieter es handele sich um einen Zeitmietvertrag. ... Der Mietvertrag ist auch nicht als Zeitmietvertrag deklariert. Ist es nun ein Zeitmietvertrag?
Zeitmietvertrag oder Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit?
vom 29.1.2008 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Im Vertrag die Klausel „Zeitmietvertrag gem. §575 BGB (Höchstdauer unbeschränkt)“ unter der Zeile schriftlich „5“ eingegeben und weitere Text „Jahren und endet somit am:“ wieder schriftlich „01.09.2009“ ist angekreuzt. ... Voller Text im Formular: Zeitmietvertrag gem. §575 BGB (Höchstdauer unbeschränkt) 5 Jahren und endet somit am: 01.09.2009. ... Der Vermieter hat aber keinen Nachmieter gefunden und meint ich muss die Miete weiter bezahlen, weil ich ein Zeitvertrag abgeschlossen habe.
Ist ein alter "einfacher" Zeitmietvertrag bei Nachmieterübernahme weiterhin gültig?
vom 22.1.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige einen möglichst verbindlichen, rechtlichen Rat bzgl. einem altem "einfachen" Zeitmietvertrag, den ein Nachmieter mittels ergänzender Vereinbarung übernehmen soll. ... Meine geplante schriftliche Abmachung (ergänzende Vereinbarung) mit dem Nachmieter sieht nun neben einer Mieterhöhung vor, dass er bereit ist, in den laufenden Mietvertrag einzutreten. Meine Fragen: (1) ist der alte "einfache" Zeitmietvertrag auch für den Nachmieter grundsätzlich weiterhin gültig?
Mietvertrag mit Mietzeit von bestimmter Dauer - Kündigungsverzicht vereinbaren
vom 20.5.2011 45 € Historischer Preis
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Für Zeitmietverträge nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 575 BGB: Zeitmietvertrag">§ 575 BGB</a> gilt eine gesonderte Vereinbarung." Meine genaue Frage dazu ist, darf ich diesen Vertrag trotzdem jetzt mit 3 Monaten Frist kündigen oder muss ich einer Nachmieter finden um früher raus zu kommen?
Zeitmietvertrag eines möbelierten Zimmers vor Ablauf kündigen?
vom 17.2.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zum Vertrag selbst: Der Mietvertrag wurde als "Zeitmietvertrag" geschlossen (hoffe ich liege da richtig), im Vertrag selbst ist keinerlei Kündigungsfrist angegeben. ... Auf meine Bitten einen Nachmieter zu suchen reagierte der Vermieter zwar, ein solcher hat sich bis jetzt jedoch nicht gefunden und fraglich ist, ob sich noch einer finden wird. ... -Gelten somit die gesetzlichen Kündigungsfristen, d.h. kann ich den Mietvertrag schriftlich ohne Angabe von Gründen innerhalb dieser Fristen kündigen, auch wenn noch kein Nachmieter gefunden ist?
Zeitmietvertrag wirksam?
vom 24.9.2006 20 € Historischer Preis
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Wenn wir nicht regulär zum 31.12.2006 aus diesem Mietvertrag herauskönnen, muß sich die Vermieterin auf einen von uns gestellten Nachmieter einlassen, damit unsere nachteilige finanzielle Belastung gemindert wird?