Bevor wir mit der Nachmietersuche beginnen möchten wir uns die Wohnung noch diese Woche ansehen. Bitte geben Sie uns Bescheid, zu welchen Tageszeiten die Wohnung von uns (oder einem Bevollmächtigten) mit Mietinteressenten besichtigt werden kann ----- nun ist es so, daß meine mutter nach erhalt der bestätigung der kündigung noch ein telefongespräch mit meiner vermieterin hatte, in der meine vermieterin sagte, daß die kündigung nicht so ist, wie sie sein sollte aber es sei so schon in ordnung. ich war bis dahin der meinung, daß ich ohne probleme zum 30.06.05 ausziehen kann. als meine vermieter nun am 01.05.05 hier waren, um sich ein bild von der wohnung zu machen, wurde mir gesagt, daß sie die kündigung nicht akzeptieren. falls ein passender nachmieter gefunden wird könnten wir einen aufhebungsvertrag aufsetzen. andernfalls müsste ich weiterhin meite zahlen, bis ich ordentlich gekündigt habe. in diesem fall wäre ich gezwungen zwei weitere monate miete zu zahlen. 2.) in meinem mietvertrag sind feste renovierungszeiten festgesetzt, die ja unzulässig sind. nun verlangt meine vermieterin, daß ich die wohnung mit weißen, neu gestrichenen wänden übergebe. die wohnung ist von mir vor einem jahr in einem dezetem gelb gestrichen worden und wiest keinerlei gebrauchsspuren auf. 3.) der velourteppich im schlafzimmer soll ersetzt werden. der teppich hatte bei einzug schon einen goßen fleck und lag bereits 4 jahre in der wohnung. es sind mir zwei brandlöcher in den teppich geraten. nun meine fragen: 1.) wie ist der satz "Gleichwohl sind wir bereit das Mietverhältnis zum 30.06.2005 aufzulösen." auszulegen? ... muß ich wirklich noch über den 30.06.05 hinaus miete zahlen oder kann man dies als irreführung ansehen?