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Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen.
Der Mieter kann die Kaution durch Bankbürgschaft erbringen, allerdings nur, wenn diesbezüglich Einigkeit mit dem Vermieter besteht. D. h., wenn Sie die Kaution durch Bankbürgschaft leisten wollen, müssen Sie den Vermieter fragen, ob er damit einverstanden ist.
2.
Ist der Vermieter mit der Bankbürgschaft nicht einverstanden, ist die Kaution durch Zahlung eines Geldbetrages zu leisten. Der Vermieter ist verpflichtet, ein Kautionskonto einzurichten, d. h. er muß die Kaution von seinem Vermögen getrennt anlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
14.04.2011 | 21:33
wenn der vermieter auf zahlung besteht kann ich dann trotzdem 3 gleiche raten zahlen oder muss ich auf einmal alles zahlen ?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
14.04.2011 | 21:50
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wir folgt Stellung:
Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die beiden weiteren Raten sind in den darauf folgenden Monaten zu leisten.
Wenn Sie bereits drei Monate in der Wohnung wohnen, ist die Kaution zwischenzeitlich also in voller Höhe fällig.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt