Dürfen nicht ausdrücklich im Mietvertrag erwähnte Betriebskosten umgelegt werden?
vom 11.4.2025
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Im Formular-Mietvertrag meiner Mieterin steht: "Der Mieter hat nachfolgende Nebenkosten zu tragen: Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Bewässerung/Entwässerung, Schnee- und Eisbeseitigung nach behördlicher Vorschrift sowie Jahresabrechnung." ... Gegen diese 5 Positionen hat die Mieterin nun Widerspruch eingelegt, da sie nicht Bestandteil des Mietvertrags seien.